Leichtathletik-Verband Nordrhein

NRW-Lauftagung: Der Dialog geht weiter

Stellten sich in einer Talkrunde den Fragen der Laufveranstaltern: Bernd Düngen, Hans- Joachim Scheer, Michael Blomeier, Detlev Ackermann und Mathias Schwenke
Foto(s): Peter Middel

Der DLV-Verbandsrat hat auf seiner Sitzung anlässlich der Deutschen Meisterschaften in Nürnberg beschlossen,  ab dem 1. Januar 2016 bei Laufveranstaltungen eine bundeseinheitliche  Gebühr von 0,50 Euro pro Finisher  ab der Klasse U18  zu erheben.  Karitative Läufe sind von der Gebühr befreit.

Ursprünglich war eine Gebühr von einem Euro pro Finisher im Gespräch. Gegen diesen Plan  hat es landesweit heftige Proteste gegeben. „Hinter uns liegt ein Jahr mit einem starkem Wellengang,“ befand daher FLVW-Vizepräsident „Leichtathletik“, Hans Schulz, bei seiner Eröffnungsrede  anlässlich der  NRW-Lauftagung im SportCentrum Kamen-Kaiserau. LVN-Präsident Franz-Josef Probst ergänzte: „ In NRW arbeiten wir  eng mit den Laufveranstaltern zusammen, denn wir gehen auf deren Wünsche und Belange ein. Nur gemeinsam sind wir stark und können so das Optimale für die Laufszene  herausholen.“ 

NRW-Laufen bundesweit ganz vorne

Franz- Josef Probst konnte stolze Zahlen präsentieren. So wurden im vergangenen Jahr 338 Läufe im FLVW und 326 Läufe im LV Nordrhein ausgetragen, 279.231 Läuferinnen und Läufer nahmen im LVN und 189.038 im FLVW  an den gemeldeten Laufveranstaltungen teil.

„Mit diesen Daten  liegen wir im DLV ganz vorn,“ betonte der LVN-Präsident.

 

Während einer Informations- und Fragestunde stellten sich Bernd Düngen, Michael Blomeier, Detlev Ackermann und Mathias Schwenke unter der Leitung von  LVN-Geschäftsführer Hans- Joachim Scheer den  kritischen Fragen der Laufveranstalter.

 

Hans- Joachim Scheer stellte gleich zu Beginn der Talkrunde klar, dass die fehlenden Informationen nach dem Ein-Euro-Beschluss im vergangenen Jahr zu vielen Irritationen  geführt haben.

„Wir konnten als Landesverbände keine Auskünfte geben, weil wir keine belegbaren Fakten hatten. Das war eine äußerst schwierige Situation,“ berichtete der LVN-Geschäftsführer.

 

Kritisiert wurde von den Laufveranstaltern die  Erhöhung von 30 Cent  auf einen Euro, die fehlende Mitbeteiligung bei dieser Entscheidung und die unzureichende Information, was mit dem eingenommenen Geld gemacht wird.

Auch mit den am 24. Juli  in Nürnberg  vom DLV-Verbandsrat beschlossenen 50 Cent sind viele Laufveranstalter nicht einverstanden.  „Ich hatte mir gewünscht, dass in den 50 Cent wenigstens  noch eine Haftpflicht- und Ausfallversicherung  enthalten ist.

Als Veranstalter müssen wir sehen, dass wir unsere Läufe  auf jeden Fall kostendeckend durchführen. Durch die immer höher werdenden Gebühren auch seitens der Kommunen wird dies immer schwieriger. Daher müssen wir mit jedem Cent planen,“  erläuterte Bernd Düngen vom Rhein-Ruhr-Marathon. Die Gebühren bei dem Duisburger  Laufevent betrugen in diesem Jahr 1300 Euro. Mit den vom DLV-Verbandsrat beschlossenen 50 Cent pro Finisher steigen sie 2016 auf 1800 Euro.

„Wir haben nichts dagegen, dass der DLV an unseren Einnahmen partizipiert. Die Solidargemeinschaft unter den Veranstaltern ist vorhanden. Allerdings wollen wir wissen, wofür das Geld verwendet wird. Da müssen sich die Verbände mehr öffnen. Darüber hinaus darf man nicht mehr über unsere Köpfe hinweg entscheiden,“ forderte   Bernd Düngen. Seiner Meinung nach müssen  an der neuen Gebührenordnung auf jeden Fall noch einige Feinjustierungen vorgenommen werden.  

Zahlreiche Leistungen der beiden Landesverbände

LVN- Geschäftsführer Hans-Joachim Scheer machte auf die vielen Leistungen aufmerksam, die beide NRW-Leichtathletik-Verbände schon seit Jahren für den Laufbereich leisten.

Dazu zählen u.a. der gemeinsam herausgegebene Laufkalender, die NRW- Lauftagung mit anschließender Terminbörse, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die vielen Serviceleistungen, die die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der beiden Landesverbände tagtäglich erbringen. Durch die Verfügbarkeit von hauptamtlichem Personal  für den Laufbereich entstehen den beiden NRW-Verbänden jährlich ca. 120000 Euro an Lohnkosten.

Mitarbeit in den Kreisen möglich

Mitbeteiligung ist gut, aber sie wird zu wenig wahrgenommen. Hans- Joachim Scheer wies darauf hin, dass die Vertreter aus dem Laufbereich in den demokratischen Strukturen der beiden Landesverbände nur unzureichend vertreten sind, denn sowohl im LVN als auch im FLVW sind in den Kreisen die Positionen des Lauf bzw. des Lauftreffwartes  oft unbesetzt.

 

FLVW-Breitensportwart Michael Blomeier kündigte an, dass das Angebot der beiden Landesverbände  im kommenden Jahr ab dem 1. Mai noch um die NRW-Laufakademie  erweitert wird. „Damit werden wir in NRW ein landesweites Netzwerk für den gesundheitsfördernden Ausdauersport schaffen. Mit der Laufakademie gestallten wir ein Modell, das Pilotcharakter im Deutschen Leichtathletik-Verband haben wird. Wir wollen  wieder die Meinungsführerschaft im Lauf- und Walkingbereich  übernehmen, gab Michael Blomeier als Ziel vor.

"Wilde Läufe" bereiten Probleme

Probleme bereiten vielen Veranstaltern die „wilden Läufen“.  FLVW-Vize-Präsident Hans Schulz berichtete von der Forderung des DLV an den Städte- und Gemeindetag, nur noch Leichtathletik-Veranstaltungen zu  genehmigen, die beim jeweiligen Landesverband angemeldet worden sind.  Aus dem Zuhörerkreis hörte man  jedoch, dass solche Genehmigungsverfahren von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt werden.

 

FLVW- Laufwart Mathias Schwenke wies drauf hin, dass die Begriffe Volks- und Straßenläufe in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) nicht mehr vorkommen. Stattdessen verwendet man den Terminus „Stadionferne Veranstaltungen“.  Der Hintergrund: Unter diesem Begriff, mit dem sich nicht alle anfreunden konnten, kann auch alle anderen Wettbewerbe (u.a. Walking, Nordic Walking, Inlineskating etc.) subsumieren.

DLV-Gütesiegel ein Angebot für Laufveranstalter

LVN-Laufwart Detlev Ackermann machte auf ein Gütesiegel des Deutschen Leichtathletik-Verbandes aufmerksam. Das entsprechende Logo des DLV weist die Veranstaltung dahingehend aus, dass sie vom entsprechenden Landesverband genehmigt wurde. Teilnehmer können bei diesen Läufen sicher sein, dass die Auflagen des Verbandes  eingehalten werden.

Bei der harmonisch verlaufenen gemeinsamen Lauftagung konnten viele Fragen geklärt werden, einige blieben jedoch noch offen. Daher werden der LVN und der FLVW  mit den Laufveranstaltern weiter im Gespräch bleiben.

 

 

Peter Middel | 18.08.2015 00:00

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